Aktien

Kapitalaufnahme über Aktien

1. Börseneinstieg mit Vertrauensbonus
Das Segment der Mittelstandsbörse ist auch im Bereich der Eigenkapitalaufnahme auf die Bedürfnisse gerade von kleineren und mittleren Unternehmen zugeschnitten. Das Handelssegment ist im Freiverkehr der Börse Hamburg und der Börse Hannover angesiedelt. Dadurch ist der Einstieg für Unternehmen grundsätzlich mit wenig Aufwand verbunden.

Die Informationspflichten der in der Mittelstandsbörse Deutschland gelisteten Unternehmen sind umfassender als sonst im Freiverkehr. Bessere und vielfältigere Informationen schaffen höheres Vertrauen bei Anlegern, die so einfacher für eine Investition in das Unternehmen gewonnen werden können.  

2. Voraussetzungen für ein Listing
Gemeinsamer Antrag mit einem begleitenden börsenzugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister

  • Mindestens 750.000 Euro Nennbetrag müssen dem Markt zur Verfügung stehen
  • Benennung eines Spezialisten
  • Vorlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts und weiterer Unterlagen (unter anderem aktueller Handelsregisterauszug, Satzung, geprüfte Jahresabschlüsse)

3. Folgepflichten des Emittenten

  • Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse
  • Meldung aller kursrelevanten Tatsachen, die nicht öffentlich bekannt sind
  • Veröffentlichung eines (ungeprüften) Zwischenberichtes für das erste Halbjahr
  • Jährliche Veröffentlichung eines Unternehmensporträts
  • Jährliche Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
  • Jährliche Durchführung einer Präsentationsveranstaltung für Investoren

4. Liquidität
Die an der Mittelstandsbörse Deutschland tätigen Spezialisten veröffentlichen während der Börsenzeit fortlaufend verbindliche Quotes, zu denen die Wertpapiere bis zu einem festgelegten Maximalvolumen stets ge- und verkauft werden können.
Anleger haben somit jederzeit die Möglichkeit zum Ein- oder Ausstieg – ein wichtiges Argument bei der Investitionsentscheidung.