Fremdwährungsanleihen

Währungsumrechnung

Geschäfte in Anleihen, die nicht auf Euro, sondern auf eine Fremdwährung lauten, werden für die Abwicklung nach folgendem Verfahren in Euro umgerechnet:

Der skontroführende Makler/Market Maker ermittelt den Wechselkurs der betreffenden Währung zum EUR zum Zeitpunkt des Geschäfts, wie er in einem gängigen Marktinformationssystem (z.B. Reuters, Bloomberg) regelmäßig veröffentlicht wird. Zur Absicherung gegen kurzfristige Währungsschwankungen und zur Deckung eigener Kosten kann der Makler/Market Maker einen währungsbezogenen Aufschlag auf den ermittelten Briefkurs bzw. einen Abschlag auf den ermittelten Geldkurs der Währung vornehmen. Somit kann der Abrechnungskurs des Wertpapiergeschäftes vom Wechselkurs der Währung abweichen, wobei die jeweils maximalen Auf- bzw. Abschläge wie nebenstehend festgesetzt werden:

Übersicht Devisenkurs Auf- und Abschläge

HandelswährungAuf-/Abschlag
EUR/AUD0,003
EUR/BRL0,02
EUR/CAD0,002
EUR/CHF0,002
EUR/CNH0,03
EUR/DKK0,005
EUR/GBP0,002
EUR/HUF0,75
EUR/IDR200
EUR/INR0,1
EUR/MXN0,04
EUR/NOK0,02
EUR/NZD0,004
EUR/PLN0,01
EUR/RUB0,1
EUR/SEK0,01
EUR/SGD0,002
EUR/TRY0,01
EUR/USD0,002
EUR/ZAR0,04
Bekanntmachung Börse Hannover vom 28.01.2020